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Krisenintervention & Sozialpädagogische Intensivbegleitung 

Klipp & Klar hat sich in den letzten Jahren bewusst und konsequent auf die Begleitung von Einzelpersonen und Familien in hochkomplexen Krisen spezialisiert. Mit der stetigen Weiterentwicklung unseres integrierten Behandlungsansatzes sind wir in der Lage, nicht nur sozialpädagogische Krisenintervention und Intensivbegleitungen durchzuführen, sondern bei Bedarf auch fachärztlich-psychiatrische,  psychologisch-psychotherapeutische Behand-lungen oder eine ambulante psychiatrische Begleitung (Spitex) anzubieten. Mit diesem innovativen Behandlungskonzept können wir Einzelpersonen und Familien auch in schweren Krisen begleiten und so eine Einweisung in ein stationäres Angebot vermeiden oder lange Wartezeiten auf eine stationäre psychiatrische Behandlung sicher überbrücken.

Die fachliche Ausrichtung

Die SPF stützt sich auf die Grundlagen des systemorientierten Handlungsansatzes, der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und dem Empowerment-Prinzip. Methodisch legen wir den Schwerpunkt auf lösungs- und ressourcenorientierte Arbeitsweisen. Dabei sind unsere Teams multiprofessionell zusammengesetzt und können so eine Vielfalt an Wissen, Methoden und Vorgehensweisen anbieten. Damit die inter- und multiprofessionelle Arbeit gelingt und dabei die Klientel stets einbezogen ist, arbeiten wir nach dem Modell der kooperativen Prozessgestaltung (KPG).

Klipp & Klar hat sich zudem auf die Begleitung von Einzelpersonen und Familien spezialisiert, in denen eine oder mehrere Personen von einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder den Folgen von Psychotraumata betroffen sind. 

Die Finanzierung

der sozialpädagogischen Einzel- und Familienbegleitung wird von Sozialdiensten koordiniert und in den Kantonen Bern und Zürich vom Kantonalen Jugendamt (BE) respektive dem Amt für Jugend- und Berufsberatung (ZH) finanziert. Klipp & Klar verfügt in den genannten Kantonen über Leistungsverträge und somit eine in der Regel rasche und unkomplizierte Kostenübernahmegarantie. Im Kanton Bern haben die Eltern in der Regel einen Beitrag (basierend auf der Einkommenssituation) an die Finanzierung zu leisten. Im Kanton Zürich ist eine solche Beteiligung nicht vorgesehen.

Die Leistungen von Psychiatrie, Psychotherapie und Spitex kann über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden.

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